Förderung der Weiterbildung für Unternehmen

Mitarbeiter über das Qualifizierungschancengesetz weiterbilden und Zuschüsse zu den Lehrgangskosten erhalten

unter 10 Mitarbeiter

bis zu 100% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 75% Zuschuss zum Arbeitsentgelt

bis zu 250 Mitarbeiter

bis zu 50% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 50% Zuschuss zum Arbeitsentgelt

ab 250 Mitarbeiter

bis zu 25% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 25% Zuschuss zum Arbeitsentgelt

ab 2500 Mitarbeiter

bis zu 15% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 25% Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Qualifizierungschancengesetz?! – Was ist das und wie kann ihr Unternehmen davon profizieren?

Als Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung wurde das ehemalige WeGebAU-Gesetz neues ausgearbeitet und heißt nun Qualifizierungschancengesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt damit die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Konkret bedeutet das, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten ihre Qualifikation und Kompetenzen regelmäßig zu erweitern. Sie als Arbeitgeber können durch diese Förderung ihre Beschäftigten binden und so zur Weiterentwicklung ihres Unternehmens gezielt beitragen. Außerdem sorgen Sie dafür, dass Sie vom Fachkräftemangel unberührt bleiben und die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens im Hinblick auf den digitalen Wandel gestärkt wird.

Förderung der Weiterbildung

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit der Initiative WEITER.BILDUNG! ein Konzept erarbeitet, welches Sie und Ihre Beschäftigten auf dem Weg zur betrieblichen Weiterbildung tatkräftig unterstützt. Durch Förderung und Beratung durch den Arbeitgeberservice der BA können Sie zunächst ein auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Weiterbildungskonzept erarbeiten und anschließend in wenigen Schritten online einen Antrag zur Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt stellen.

Sie haben bereits ein Weiterbildungskonzept und möchten direkt einen Antrag auf Lehrgangskosten und Zuschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit stellen?

Dann geht es hier direkt zur Antragsstellung.

Allgemeine Hinweise

Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein? 
  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden
  • Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen
Welche Förderleistungen kommen für Ihre Beschäftigten in Betracht?
  • Erstattung sonstiger Weiterbildungskosten (z.B. Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft oder zusätzliche Kinderbetreuung)
Welche Unterstützungsleistungen kommen für Sie als Arbeitgeber in Betracht?
  • Volle oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall
Wie viele Zuschüsse zu den Lehrgangskosten können Sie erhalten?

Kleinstunternehmen


unter 10 MitarbeiterInnen

Bis zu 100% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 75% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs

Kleine und mittlere Unternehmen

unter 250 MitarbeiterInnen

Bis zu 50% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 50% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs

Größere Unternehmen


ab 250 MitarbeiterInnen

Bis zu 25% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 25% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs

Große Unternehmen


ab 2500 MitarbeiterInnen

Bis zu 15% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 25% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs

Weitere Zuschüsse bei jeder Betriebsgröße
  • Plus 5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
  • Plus 10 % bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb
  • Plus 15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf
Sammelantrag: ein Antrag für mehrere Beschäftigte

Sollen mehrere Beschäftigte Ihres Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Es genügt ein Antrag.

Den Sammelantrag können Sie online stellen – vorausgesetzt, Sie haben bereits ein Benutzerkonto bei der Bundesagentür für Arbeit. Alternativ können Sie die folgenden Dokumente ausdrücken, ausfüllen, unterschreiben und den Arbeitgeber Service ihrer lokalen Bundesagentur für Arbeit postalisch zukommen lassen.

Folgende Dokumente benötigen Sie für den Sammelantrag
    1. Antragsdokument Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ), Lehrgangskostenzuschuss und sonstige Weiterbildungskosten (WK) – Wichtig: Für jede Weiterbildungsmaßnahme ist jeweils ein Sammelantrag zu stellen.
    2. Liste der teilnehmenden Beschäftigten
    3. Vordrucke, die von Ihren Beschäftigten auszufüllen sind (Für jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten, die oder der an der Weiterbildung teilnehmen wird, benötigen wir jeweils einen ausgefüllten Erhebungsbogen.)
      • Anlage „Erhebungsbogen für Beschäftigte (Beruflichen Weiterbildungsmaßnahme)“
      • Anlage „Erhebungsbogen für Beschäftigte (Abschlussorientierten Weiterbildungsmaßnahme)“
      • Anlage „Allgemeine Hinweise zum Sammelantragsverfahren“
    4. Sonstige Nachweise

Zur Bearbeitung Ihres Antrags können weitere Nachweise relevant sein. Beispiele:

    • Nachweis über die Lehrgangskosten
    • Zertifikate des Trägers und der Maßnahme über die Zulassung zur Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
    • gegebenenfalls: Einverständniserklärung der Betriebsvertretung

Alle Dokumente können als Bilddateien im JPG-, GIF- oder PNG-Format hochgeladen werden.

Sonstige Hinweise zur Förderungsvoraussetzung
  • Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, wenn sich der Arbeitgeber an den Lehrgangskosten beteiligt. Von den Beschäftigten selbst wird keine finanzielle Beteiligung an den Lehrgangskosten gefordert. Nur wenn der Arbeitgeber erklärt, dass er den Teil der Lehrgangskosten übernimmt, der durch den Zuschuss der Agentur für Arbeit nicht gedeckt wird, kann eine Förderung der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.
  • Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer während einer Beschäftigung schon einmal an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen, die von der Agentur für Arbeit oder von einem Jobcenter gefördert wurde, kann eine erneute Förderung erst wieder nach 4 Jahren erfolgen. Das gilt auch dann, wenn es sich bei der aktuellen Beschäftigung um einen anderen Arbeitgeber handelt.
  • Eine Förderung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Erwerb des Berufsabschlusses noch keine 4 Jahre zurückliegt.
  • Grundsätzlich gilt auch bei beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein sogenanntes „Gutscheinverfahren“.
  • Beim Sammelantragsverfahren werden keine Bildungsgutscheine ausgestellt. Anstelle der Beschäftigten beantragt der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an derselben Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Alle Förderleistungen werden ihm als Gesamtleistung bewilligt und an ihn ausgezahlt.
  • Der Arbeitgeber leitet die Lehrgangskosten an den Bildungsträger weiter.
  • Die Teilnahme am Sammelantragsverfahren ist freiwillig. Wenn ein Arbeitnehmer mit diesem Verfahren nicht einverstanden ist, informiert er seinen Arbeitgeber und wendet sich an seine Agentur für Arbeit, die ihn zum weiteren Vorgehen berät.

Förderung für Kleinstunternehmen unter 10 MitarbeiterInnen

Erhalten Sie für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter bis zu 100% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 75% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs. Bis zu 100% der Lehrgangskosten erhalten Sie für Mitarbeiter über 45 Jahre und für schwerbehinderte Mitarbeiter. Die Erstattung des Arbeitsentgelds richtet sich nach der Vorqualifizierung und des Qualifizierungsbedarfs in Ihrem Betrieb. So können Sie für Mitarbeitern mit fehlendem Berufabschluss und einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung sogar bis zu 100% des Arbeitsentgelds erstattet bekommen.

Wie ist der Ablauf?

Sie möchten einen Ihrer Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit zum UX Designer, Usability Engineer oder Usability & UX Experten weiterbilden lassen.

Beispiel:

Frau Müller arbeitet bei Ihnen als Grafikdesignerin in Teilzeit 20 Wochenstunden. Der Markt hat sich gewandelt und eine Weiterbildung zur UX Designerin erscheint Ihnen notwendig. Sie kann diese Weiterbildung bei uns in Teilzeit mit 20 Wochenstunden absolvieren. Die Kursdauer beträgt in diesem Fall 12 Wochen. Das ist eine lange Zeit in der Ihnen die Arbeitskraft von Frau Müller nicht zur Verfügung steht. Von der Bundesagentur für Arbeit können Sie je nach Eingangsvoraussetzungen bis zu 100% der Lehrgangskosten erhalten und bis zu 75% von Frau Müllers Gehalt. Da die BA jedoch auch nebenberuflich durchgeführte Maßnahmen bezuschusst, wäre es ebenfalls möglich den Kurs in Teilzeit mit 18 Wochen nebenberuflich zu besuchen. In diesem Fall stünde Frau Müller Ihnen an 2 Werktagen im Betrieb zur Verfügung. An der Höhe der Förderung würde sich jedoch nichts ändern.

Gern beraten wir Sie bezüglich der Antragsstellung und helfen Ihnen dabei den Antrag einzureichen. Senden Sie Ihre Anfrage über das untenstehende Formular und wir schicken Ihnen alle notwendigen Dokumente zu und vereinbaren ein Beratungsgespräch, in dem wir Ihnen den Prozess erklären und Hilfestellung für das Ausfüllen der Formulare geben.

Nachdem Sie den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung zur Kostenübernahme und der Lehrgang kann beginnen. Die (Teil-)Erstattung der Kosten erfolgt direkt an Ihr Unternehmen.

HIER FORMULAR EINFÜGEN

Förderung für kleine bis mittelgroße Unternehmen unter 250 MitarbeiterInnen

Erhalten Sie für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter bis zu 100% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 75% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs. Bis zu 100% der Lehrgangskosten erhalten Sie für Mitarbeiter über 45 Jahre und für schwerbehinderte Mitarbeiter. Die Erstattung des Arbeitsentgelds richtet sich nach der Vorqualifizierung und des Qualifizierungsbedarfs in Ihrem Betrieb. So können Sie für Mitarbeitern mit fehlendem Berufabschluss und einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung sogar bis zu 100% des Arbeitsentgelds erstattet bekommen.

Wie ist der Ablauf?

Sie möchten einen Ihrer Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit zum UX Designer, Usability Engineer oder Usability & UX Experten weiterbilden lassen.

Beispiel:

Frau Müller arbeitet bei Ihnen als Grafikdesignerin in Teilzeit 20 Wochenstunden. Der Markt hat sich gewandelt und eine Weiterbildung zur UX Designerin erscheint Ihnen notwendig. Sie kann diese Weiterbildung bei uns in Teilzeit mit 20 Wochenstunden absolvieren. Die Kursdauer beträgt in diesem Fall 12 Wochen. Das ist eine lange Zeit in der Ihnen die Arbeitskraft von Frau Müller nicht zur Verfügung steht. Von der Bundesagentur für Arbeit können Sie je nach Eingangsvoraussetzungen bis zu 100% der Lehrgangskosten erhalten und bis zu 75% von Frau Müllers Gehalt. Da die BA jedoch auch nebenberuflich durchgeführte Maßnahmen bezuschusst, wäre es ebenfalls möglich den Kurs in Teilzeit mit 18 Wochen nebenberuflich zu besuchen. In diesem Fall stünde Frau Müller Ihnen an 2 Werktagen im Betrieb zur Verfügung. An der Höhe der Förderung würde sich jedoch nichts ändern.

Gern beraten wir Sie bezüglich der Antragsstellung und helfen Ihnen dabei den Antrag einzureichen. Senden Sie Ihre Anfrage über das untenstehende Formular und wir schicken Ihnen alle notwendigen Dokumente zu und vereinbaren ein Beratungsgespräch, in dem wir Ihnen den Prozess erklären und Hilfestellung für das Ausfüllen der Formulare geben.

Nachdem Sie den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung zur Kostenübernahme und der Lehrgang kann beginnen. Die (Teil-)Erstattung der Kosten erfolgt direkt an Ihr Unternehmen.

HIER FORMULAR EINFÜGEN

FAQ - Frequently Asked Questions
Wie wird der Kurs durchgeführt?

Dieser Kurs ist live online, das bedeutet, dass du ortsunabhängig über das Internet teilnehmen kannst. Zu den vorgesehenen Zeiten trifft sich ein Trainer mit allen Teilnehmern über Zoom und ihr könnt dann gemeinsam die Inhalte erarbeiten. Dazu solltest du dir einen ungestörten Platz mit einer guten Internetverbindung suchen.

Ist das eine Massenveranstaltung, wenn es online ist?

Nein. Im Normalfall bestehen unsere Kurse aus maximal 10-12 Teilnehmern*. Das bietet sowohl den Vorteil, dass unsere Trainer sich genug Zeit für die Fragen der Gruppe nehmen können, als auch dass ihr euch jederzeit austauschen und zusammen an den praktischen Übungen arbeiten könnt.

*Für Unternehmen können wir die Gruppengröße auf Wunsch anpassen.

Wie ist das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis in den Kursen?

In unseren Kursen ist es uns wichtig, dass unsere Teilnehmer die theoretischen Informationen auch anwenden können. Deshalb bauen wir viele praxisnahe, praktische Übungen im Verlauf des Kurses ein.

Welche Qualifikationen bringen die Trainer der Kurse mit?

Unsere Trainer sind zertifizierte Usability und User Experience Professionals. Das bedeutet, wir verfügen über ein umfassendes Verständnis über die Inhalte, die wir dir vermitteln.

Wie funktioniert das mit der CPUX-F Prüfung?

Du kannst die CPUX-F Prüfung bei der Buchung des Kurses direkt mitbuchen. Dann kümmern wir uns um die Anmeldung.

Den Termin für die Prüfung kann man frei wählen, in der Regel benötigen wir jedoch 3-4 Tage Vorlauf um die Anmeldung vornehmen zu können. Es hat sich bewährt einige Tage nach dem Kurs für die intensive Vorbereitung zu nutzen und nicht direkt im Anschluss die Prüfung abzulegen.

Wenn du dich noch nicht entschieden hast ob du die Prüfung machen möchtest, kannst du dich zu einem späteren Zeitpunkt selbst für die Prüfung anmelden.

+49 631 3160 5793 952f6a7599e61b402c9f6ec47aea0737

+49 631 3160 5793 58dba3f5b201b303f8146d3eb87dd72c

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