Mitarbeiter über das Qualifizierungschancengesetz weiterbilden und Zuschüsse zu den Lehrgangskosten erhalten
bis zu 100% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 75% Zuschuss zum Arbeitsentgelt
bis zu 50% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 50% Zuschuss zum Arbeitsentgelt
bis zu 25% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 25% Zuschuss zum Arbeitsentgelt
bis zu 15% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 25% Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Als Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung wurde das ehemalige WeGebAU-Gesetz neues ausgearbeitet und heißt nun Qualifizierungschancengesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt damit die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Konkret bedeutet das, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten ihre Qualifikation und Kompetenzen regelmäßig zu erweitern. Sie als Arbeitgeber können durch diese Förderung ihre Beschäftigten binden und so zur Weiterentwicklung ihres Unternehmens gezielt beitragen. Außerdem sorgen Sie dafür, dass Sie vom Fachkräftemangel unberührt bleiben und die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens im Hinblick auf den digitalen Wandel gestärkt wird.
Förderung der Weiterbildung
Die Bundesagentur für Arbeit hat mit der Initiative WEITER.BILDUNG! ein Konzept erarbeitet, welches Sie und Ihre Beschäftigten auf dem Weg zur betrieblichen Weiterbildung tatkräftig unterstützt. Durch Förderung und Beratung durch den Arbeitgeberservice der BA können Sie zunächst ein auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Weiterbildungskonzept erarbeiten und anschließend in wenigen Schritten online einen Antrag zur Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt stellen.
Sie haben bereits ein Weiterbildungskonzept und möchten direkt einen Antrag auf Lehrgangskosten und Zuschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit stellen?
Dann geht es hier direkt zur Antragsstellung.
Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Bis zu 100% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 75% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs
Bis zu 50% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 50% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs
Bis zu 25% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 25% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs
Bis zu 15% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 25% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs
Sollen mehrere Beschäftigte Ihres Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Es genügt ein Antrag.
Den Sammelantrag können Sie online stellen – vorausgesetzt, Sie haben bereits ein Benutzerkonto bei der Bundesagentür für Arbeit. Alternativ können Sie die folgenden Dokumente ausdrücken, ausfüllen, unterschreiben und den Arbeitgeber Service ihrer lokalen Bundesagentur für Arbeit postalisch zukommen lassen.
Zur Bearbeitung Ihres Antrags können weitere Nachweise relevant sein. Beispiele:
Alle Dokumente können als Bilddateien im JPG-, GIF- oder PNG-Format hochgeladen werden.
Erhalten Sie für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter bis zu 100% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 75% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs. Bis zu 100% der Lehrgangskosten erhalten Sie für Mitarbeiter über 45 Jahre und für schwerbehinderte Mitarbeiter. Die Erstattung des Arbeitsentgelds richtet sich nach der Vorqualifizierung und des Qualifizierungsbedarfs in Ihrem Betrieb. So können Sie für Mitarbeitern mit fehlendem Berufabschluss und einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung sogar bis zu 100% des Arbeitsentgelds erstattet bekommen.
Sie möchten einen Ihrer Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit zum UX Designer, Usability Engineer oder Usability & UX Experten weiterbilden lassen.
Beispiel:
Frau Müller arbeitet bei Ihnen als Grafikdesignerin in Teilzeit 20 Wochenstunden. Der Markt hat sich gewandelt und eine Weiterbildung zur UX Designerin erscheint Ihnen notwendig. Sie kann diese Weiterbildung bei uns in Teilzeit mit 20 Wochenstunden absolvieren. Die Kursdauer beträgt in diesem Fall 12 Wochen. Das ist eine lange Zeit in der Ihnen die Arbeitskraft von Frau Müller nicht zur Verfügung steht. Von der Bundesagentur für Arbeit können Sie je nach Eingangsvoraussetzungen bis zu 100% der Lehrgangskosten erhalten und bis zu 75% von Frau Müllers Gehalt. Da die BA jedoch auch nebenberuflich durchgeführte Maßnahmen bezuschusst, wäre es ebenfalls möglich den Kurs in Teilzeit mit 18 Wochen nebenberuflich zu besuchen. In diesem Fall stünde Frau Müller Ihnen an 2 Werktagen im Betrieb zur Verfügung. An der Höhe der Förderung würde sich jedoch nichts ändern.
Gern beraten wir Sie bezüglich der Antragsstellung und helfen Ihnen dabei den Antrag einzureichen. Senden Sie Ihre Anfrage über das untenstehende Formular und wir schicken Ihnen alle notwendigen Dokumente zu und vereinbaren ein Beratungsgespräch, in dem wir Ihnen den Prozess erklären und Hilfestellung für das Ausfüllen der Formulare geben.
Nachdem Sie den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung zur Kostenübernahme und der Lehrgang kann beginnen. Die (Teil-)Erstattung der Kosten erfolgt direkt an Ihr Unternehmen.
HIER FORMULAR EINFÜGEN
Erhalten Sie für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter bis zu 100% Kostenerstattung der Lehrgangskosten und bis zu 75% Erstattung des Arbeitsentgelds während des Lehrgangs. Bis zu 100% der Lehrgangskosten erhalten Sie für Mitarbeiter über 45 Jahre und für schwerbehinderte Mitarbeiter. Die Erstattung des Arbeitsentgelds richtet sich nach der Vorqualifizierung und des Qualifizierungsbedarfs in Ihrem Betrieb. So können Sie für Mitarbeitern mit fehlendem Berufabschluss und einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung sogar bis zu 100% des Arbeitsentgelds erstattet bekommen.
Sie möchten einen Ihrer Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit zum UX Designer, Usability Engineer oder Usability & UX Experten weiterbilden lassen.
Beispiel:
Frau Müller arbeitet bei Ihnen als Grafikdesignerin in Teilzeit 20 Wochenstunden. Der Markt hat sich gewandelt und eine Weiterbildung zur UX Designerin erscheint Ihnen notwendig. Sie kann diese Weiterbildung bei uns in Teilzeit mit 20 Wochenstunden absolvieren. Die Kursdauer beträgt in diesem Fall 12 Wochen. Das ist eine lange Zeit in der Ihnen die Arbeitskraft von Frau Müller nicht zur Verfügung steht. Von der Bundesagentur für Arbeit können Sie je nach Eingangsvoraussetzungen bis zu 100% der Lehrgangskosten erhalten und bis zu 75% von Frau Müllers Gehalt. Da die BA jedoch auch nebenberuflich durchgeführte Maßnahmen bezuschusst, wäre es ebenfalls möglich den Kurs in Teilzeit mit 18 Wochen nebenberuflich zu besuchen. In diesem Fall stünde Frau Müller Ihnen an 2 Werktagen im Betrieb zur Verfügung. An der Höhe der Förderung würde sich jedoch nichts ändern.
Gern beraten wir Sie bezüglich der Antragsstellung und helfen Ihnen dabei den Antrag einzureichen. Senden Sie Ihre Anfrage über das untenstehende Formular und wir schicken Ihnen alle notwendigen Dokumente zu und vereinbaren ein Beratungsgespräch, in dem wir Ihnen den Prozess erklären und Hilfestellung für das Ausfüllen der Formulare geben.
Nachdem Sie den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung zur Kostenübernahme und der Lehrgang kann beginnen. Die (Teil-)Erstattung der Kosten erfolgt direkt an Ihr Unternehmen.
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Dieser Kurs ist live online, das bedeutet, dass du ortsunabhängig über das Internet teilnehmen kannst. Zu den vorgesehenen Zeiten trifft sich ein Trainer mit allen Teilnehmern über Zoom und ihr könnt dann gemeinsam die Inhalte erarbeiten. Dazu solltest du dir einen ungestörten Platz mit einer guten Internetverbindung suchen.
Nein. Im Normalfall bestehen unsere Kurse aus maximal 10-12 Teilnehmern*. Das bietet sowohl den Vorteil, dass unsere Trainer sich genug Zeit für die Fragen der Gruppe nehmen können, als auch dass ihr euch jederzeit austauschen und zusammen an den praktischen Übungen arbeiten könnt.
*Für Unternehmen können wir die Gruppengröße auf Wunsch anpassen.
In unseren Kursen ist es uns wichtig, dass unsere Teilnehmer die theoretischen Informationen auch anwenden können. Deshalb bauen wir viele praxisnahe, praktische Übungen im Verlauf des Kurses ein.
Unsere Trainer sind zertifizierte Usability und User Experience Professionals. Das bedeutet, wir verfügen über ein umfassendes Verständnis über die Inhalte, die wir dir vermitteln.
Du kannst die CPUX-F Prüfung bei der Buchung des Kurses direkt mitbuchen. Dann kümmern wir uns um die Anmeldung.
Den Termin für die Prüfung kann man frei wählen, in der Regel benötigen wir jedoch 3-4 Tage Vorlauf um die Anmeldung vornehmen zu können. Es hat sich bewährt einige Tage nach dem Kurs für die intensive Vorbereitung zu nutzen und nicht direkt im Anschluss die Prüfung abzulegen.
Wenn du dich noch nicht entschieden hast ob du die Prüfung machen möchtest, kannst du dich zu einem späteren Zeitpunkt selbst für die Prüfung anmelden.
+49 631 3160 5793
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